2. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform am 14.07.2010 verkündet
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit der Verabschiedung des zweiten Begleitgesetzes zur Gemeingebietsreform die umfangsreichste Gemeindestrukturreform in der Geschichte des Bundeslandes auf den Weg gebracht.
Von über 1.000 Gemeinden bleiben nach Abschluss der Reform noch ca. 300 Gemeinden über.
In der Bevölkerung regt sich dagegen heftiger Widerstand. Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte mit Urteil vom 21.04.2009 die Verfassungsbeschwerden mehrerer Gemeinden gegen das erste Gesetz der Gemeindegebietsreform als unbegründet zurückgewiesen. Auch gegen das zweite Begleitgesetz ist zwischenzeitlich durch eine Gemeinde im Norden Sachsen-Anhalt Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
An dieser Stelle informieren wir über den Fortgang der Diskussion und die Rechtsentwicklung in diesem Bereich.